Die Liegenschaft
Der Grundstein für die Sitzmöbelfabrik Bär in 6134 Vomp bei Schwaz wurde im Jahre 1972 auf der Grundparzelle WG 3253/3 als Möbeltischlereibetrieb errichtet. Das Gebäude wurde nach dem Zukauf weiterer Grundstücke mit den LN 3252/5 und 3623 KG Stans in den Jahren erweitert:
Der Gewerbebetrieb (Produktion) wurde bis Ende 2019 und der Handelsbetrieb bis 31.08.2020 betrieben. Alle hierfür laufenden behördlichen und gewerblichen Evaluierungen wurden fach-, sach- und fristgerecht durchgeführt. Das Betriebsgebäude befindet sich in einem sehr guten Zustand.
Die Freifläche ist durchgehende asphaltiert, womit großzügige Dispositionsfläche und Parkplätze für Kunden und Mitarbeiter zur Verfügung stehen. Die Zufahrtsmöglichkeit bietet ausreichend Raum für Sattelschlepper und größere Maschinenfahrzeuge. Das Gebäude ist mit zwei LKW-Laderampen, einem 5 Meter breiten Falt-Tor bzw. insgesamt 10 Ladezonen disponierbar.
Zwei im Gebäude integrierte Lastenliftanlagen ermöglichen eine funktionelle Bewirtschaftung der Obergeschosse. Die schöne Gestaltung der Verkaufs- und Verwaltungsräumlichkeiten bieten eine Vielzahl von Möglichkeiten für nahezu jedes Business.
Die Räumlichkeiten der ehemaligen Produktion bestechen durch eine sehr durchdachte und flexibel gestaltbare Raumaufteilung. Die großzügigen Raumhöhen ermöglichen nahezu alle gewerblichen Nutzungen. Ausreichend sanitäre Anlagen und Mitarbeiterräumlichkeiten ergänzen die Möglichkeiten für eine nahezu grenzenlose Nutzung.
Die sehr umfangreiche technische Ausstattung, wie beispielsweise Druckluftversorgung im gesamten Erdgeschoss, Starkstromanschlüsse, Wärmetauscher in allen Lagerräumlichkeiten, Luftabsaugungsanlagen, Unterflurkanalschächte für einfach und schnelle Leitungsverlegungen, sowie EDV Leitungen in allen Gebäudeabschnitten bieten für Handwerk, Handel, Gewerbe und Industrie ideale Voraussetzungen, um kostengünstig und rasch Ihr Geschäftsmodell auszubauen und erfolgreich weiterzuentwickeln.
Derzeitige Widmung
Produktionsbetrieb für Tischlerei und Lackiererei sowie Beizerei, Einzel- und Großhandel. Grundsätzlich ist jede Widmung in Abhängigkeit der angemieteten Fläche möglich und liegt in Verantwortung der Mieter.